Der Zunderschwamm (Fomes fomentarius) im Forschungsinstitut BIOPOL e.V.
Der Zunderschwamm (Fomes fomentarius)im Forschungsinstitut BIOPOL e.V.

Offener Brief an Frau Kalitukha

Im Zusammenhang mit den durch unser Institut und weiteren Experten*innen aus der Wissenschaftslandschaft Deutschlands aufgedeckten Widersprüchlichkeiten zum Zunderschwamm wurde die öffentliche Diskussion dazu angeregt. Wir kommen der Bitte der Öffentlichkeit nach mit dem "Offenen Brief" :

 

Good Feeling Products GmbH

z.Hd. Frau  Dr. Ludmilla Kalitukha

Hansemannstr. 7

41468 Neus

 

 

 
   
 
   

                                                                                                  12.September 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Kalitukha,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir mit diesem „Offenen Brief“ auf wissenschaftlich fragwürdige Sachverhalte Ihrer Veröffentlichungen und Äußerungen hinweisen.und eine öffentliche Diskussion gestalten.

Insbesondere auch deshalb, weil wir als Entdecker des Beta-(1,3)-(1,6)-D-Glucan-Melanin-Chitin-Komplexes mit seiner exakten und ein-eindeutigen  Analytik und als eine identifizierte Hohlfaser diesen Wissenstransfer gemeinnützig in die Gesellschaft transferiert haben. Wir tragen  deshalb eine besondere Verantwortung zu verfolgen, was mit diesem, unserem Wissenstransfer angestellt wird.

 

  1) Offensichtlich äußern Sie sich zur Zusammensetzung von Materialien aus dem Zunderschwamm (Fomes fomentarius) an diversen Stellen sehr unterschiedlich. Auf Vorträgen wie z.B. auf dem GFP Day 2019 veröffentlichen Sie, dass es möglich sein soll mittels „harter Extraktion“ Materialien aus dem Zunderschwamm zu extrahieren, die einen Gehalt von 50-70% Chitin aufweisen.

Bislang haben Sie keinen wissenschaftlich stichhaltigen Beweis führen können, der reproduzierbar belegt, dass mittels (harter) Extraktion Materialien mit einem Gehalt von 70% Chitin aus dem Zunderschwamm extrahiert werden können.

 

Wie kommen Sie dazu derartige Aussagen, wie beispielsweise „70% Chitin durch harte Extraktion“, öffentlich zu äußern?

 

Wir dürfen an dieser Stelle einfügen, dass es zum allgemeinen Schulwissen gehört, Chitin nicht extrahieren zu können. Lesen Sie einfach mal nach unter::

https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/biologie/artikel/chitin

https://www.chemieunterricht.de/dc2/nh3/chitin.htm

Um auch diese Aussagen ein-eindeutig zu dokumentieren, haben wir auch und nochmals ein Gutachten erstellen lassen. Bereits veröffentlicht, auch nachzulesen in unserer neuesten Publikation:

„Der Pilz revolutioniert.

Zunderschwamm.

Retrospektive.

Für das Heute & zukunftsorientiert.“

 

    2) Ab dem Jahre 2014 bewarben Sie Ihr Produkt Good Feeling Power® offensiv als sog. „Novel Food“.

Wohlwissend, dass Lebensmittel, die als „Novel Food“ vermarktet werden, nach der sog. Novel Food Verordnung (Verordnung Verordnung (EU) 2015/2283, die die Verordnungen (EG) 258/97 und (EG) 1852/2001 ersetzt) explizit zugelassen oder notifiziert werden müssen.

Dabei ist es Grundvoraussetzung, dass die als Novel Food vertriebenen Produkte den in der Zulassung bzw. Notifizierung spezifizierten Produkten entsprechen müssen.

Offensichtlich liegen erheblichen Diskrepanzen zwischen dem als Novel Food vermarkteten Good Feeling Power® und Ihren eingereichten Unterlagen für die Novel Food Notifizierung. Damit kann das Produkt Good Feeling Power® nicht als „Novel Food“ in Verkehr gebracht werden.

Warum wurde das Produkt Good Feeling Power® von 2014-bis mind. 2018 explizit und offensiv als Novel Food beworben und verkauft, obwohl hierfür weder Zulassung noch Notifizierung als Novel Food vorlagen?

   3) In Ihrer Veröffentlichung „Fascinating Vital Mushrooms. Tinder Fungus (Fomes fomentarius (L.) Fr.) as a Dietary Supplement Liudmila Kalitukha1, Miriam Sari2“, sowie in div. Pressemitteilungen verweisen Sie darauf, dass Sie Fasern aus dem Zunderschwamm extrahieren wollen. Sie sprechen dabei von Ihrem Produkt Good Feeling Power® und Chitin-modificated-fibers.

Dabei geben Sie vor Good Feeling Power® unter „milden Bedingungen“ (Zitat:“…extracted under mild conditions…“) zu extrahieren.

Wohin gegen Sie sog. Chitin-modificated fibers und „harten“ Exkrationsbedingungen mit Säuren und Laugen zu extrahieren gedenken (Zitat: …under severe extraction conditions…).

        a. Bemerkenswert dabei ist, dass Sie gezielt Inhaltsstoffe wie das Polymer Chitin extrahieren möchten, das im allgemeinen als unlöslich definiert ist.

Nach allgemeinem Verständnis ist eine Extraktion folgendermaßen definiert:

Definition:

Extraktion (lat. extrahere = herausziehen) bezeichnet ein Trennverfahren zum Herauslösen von Bestandteilen eines Substanzgemisches mithilfe eines geeigneten Extraktionsmittels (Lösungsmittel), wobei zwischen extrahierter Substanz und Lösungsmittel keine chemische Reaktion stattfindet.

 

Vgl: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-48986-4_1074

 

Unlösliche Inhaltsstoffe wie Chitin sind damit, per Definition nicht extrahierbar.

 

        b. Per Definition für Extraktion, findet zwischen extrahierter Substanz und Lösungsmittel keine chemische Reaktion statt.

Bei Ihren beschriebenen „Extraktions“-Verfahren, sei es unter „mild conditions“ wie für das Good Feeling Power® oder unter „severe conditions“ wie für die sog. Chitin-midificated-fibers arbeiten Sie mit Säuren und Laugen sowie unter Anwendung höherer Temperaturen.

Auf Grund der Tatsache, dass gerade das Polymer Chitin bei Zugabe von Säuren oder Laugen, reagieren wird, finden bei Ihren gewählten Verfahren sehr wohl chemische Reaktionen zwischen „extrahierter“ Substanz und „Lösungsmittel“ statt.

Damit handelt es sich bei Ihren angewendeten Verfahren nicht um Extraktion.

Im Übrigen beschreiben Sie diese genannten Reaktionen selber in Ihrer eigenen Veröffentlichung „Fascinating Vital Mushrooms. Tinder Fungus (Fomes fomentarius (L.) Fr.) as a Dietary Supplement Liudmila Kalitukha1, Miriam Sari2,”

Vgl.: Zitat: … Upon the comparative analysis of the glucosamine and acetyl residues in acid hydrolysate (HPAE-PAD And HPLC-RI, respectively), chitin in the fibres will be approximately 72% deacetylated.

In Ihrem Verfahren werden folglich Inhaltsstoffe des Zunderschwamms durch Hydrolyse (u.a. Deacetylierung von Chitin) chemisch verändert. Damit belegen Sie selbst, dass es sich nicht um Extraktion handelt, sondern um ein Hydrolyseverfahren.

     c. In Ihrer Veröffentlichung verweisen Sie auf eine Methode, mit der Sie colorimetrisch den Gehalt an Chitin bestimmen wollen.

Sie beziehen sich dabei auf eine von Chen und Johnson veröffentlichte Methode aus dem Jahr 1983.

Diese Methode haben Sie selber nochmals „modifiziert“ bzw. vereinfacht in dem Sie auf den dort beschriebenen Trocknungsschritt verzichten. Sie ersetzten diesen Schritt einfach damit, dass Sie -nachdem Sie den pH Wert der Probe mittels Titration auf neutral pH 7 eingestellt haben- die Messung durchführen.

Vgl.: Zitat: … The Chitin amount was estimated after hydrolysis with HCl followed by HPAE-PAD [40] or by colorimetric modified method of Chen & Johnson [41]. A drying step in the method was replaced with titration of the acid solution till neutral pH 7….

Die colorimetrische Bestimmung von Chitin nach Hydrolyse zu Glucosamin-Monomeren ist als fehleranfällig bekannt. Dies wurde auch wissenschaftlich diskutiert.

Es ist bei Ihrer Vereinfachung der Methode von Chen & Johnson, nicht auszuschließen, dass Sie auf Grund von sog. Interferenzen mit anderen Inhaltstoffen des Zunderschwamms, Ihre colorimetrisch gemessenen Werte fälschlicherweise als zu hohe Chitin-Gehalte interpretiert haben.

Ihre gewählte Methode scheint nicht validiert und reproduzierbar zu sein.

d. 2014 wurden für eine Notifizierung eines Chitin-Glucan aus Fomes fomentarius als Novel Food bei den belgischen Behörden nachweislich folgende Daten zu Herstellungsverfahren und Zusammensetzung eingereicht:

Beschreibung/Definition:

Der Chitin-Glucan-Komplex wird aus den Zellwänden der Fruchtkörper des Pilzes Fomes fomentarius gewonnen. Er besteht hauptsächlich aus zwei Polysacchariden: — Chitin, bestehend aus wiederkehrenden Einheiten von N-Acetyl-D-glucosamin (CAS-Nr.: 1398-61-4);

— Beta(1,3)(1,6)-D-Glucan, bestehend aus wiederkehrenden Einheiten von D-Glucose (CAS-Nr.: 9041-22-9).

Das Herstellungsverfahren umfasst mehrere Schritte wie: Reinigen, Zerkleinern und Mahlen, Einweichen in Wasser und Erhitzen in einer alkalischen Lösung, Waschen, Trocknen. Während des Herstellungsverfahrens wird keine Hydrolyse durchgeführt.

Aussehen: Pulver, geruchlos, geschmacklos, braun

Reinheit:

Feuchtigkeit: ≤ 15 %

Asche: ≤ 3,0 %

Chitin-Glucan: ≥ 90 %

Verhältnis von Chitin zu Glucan: 70:20

Gesamtkohlenhydrate, ausgenommen Glucane: ≤ 0,1 %

 

Sie sprechen hinsichtlich der Zusammensetzung von Chitin-Glucan >= 90% und einem Verhältnis von Chitin zu Glucan: 70:20, was einem Gehalt an 70% Chitin entspricht.

 

Bei dem Herstellungsverfahren geben Sie an, dass während des Herstellungsverfahrens keine Hydrolyse durchgeführt wird.

Bis heute sind Sie jeglichen wissenschaftlichen Beweis schuldig geblieben, dass Sie dieses spezifizierte Material aus dem Zunderschwamm überhaupt herstellen bzw. gewinnen können.

Selbst in Ihrer Veröffentlichung „Fascinating Vital Mushrooms. Tinder Fungus (Fomes fomentarius (L.) Fr.) as a Dietary Supplement Liudmila Kalitukha1, Miriam Sari,” geben Sie selbst max. einen Chitin-Gehalt von 55.38 (-/+3.93) g/100 g dm an.

Ungeachtet der Tatsache, dass dieser Wert mit einer nicht validierten und reproduzierbaren Methode bestimmt wurde, weicht er nachweislich immer noch erheblich von der spezifizierten Zusammensetzung ab.

Darüber hinaus verwenden Sie Hydrolyse-Verfahren zur Gewinnung Ihrer Materialien in der Veröffentlichung. Damit weichen Sie ebenfalls erheblich von dem 2014 eingereichten Herstellungsverfahren ab. Dort schließen Sie Hydrolyse ja sogar explizit aus.

Abschließend noch Folgendes:

Wie Sie wissen haben wir erstmalig in der Welt den Zunderschwammkomplex eindeutig 2006/2007 analytisch definiert als

Beta-(1,3)-(1,6)-D-Glucan-Melanin-Chitin-Komplex

und als eine Hohlfaser identifiziert.

Unsere Mikroskopie hat entsprechende Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Aus diesem gemeinnützigen Wissenstransfer einschließlich der Herstellungs –und Verarbeitungstechnologien fühlen wir uns in der Verantwortung und Pflicht auf Diskrepanzen  bei wissenschaftlichen Erkenntnissen den Finger in die Wunde zu legen und aufklärend die Diskussion zu führen.

Diese, unsere wissenschaftlichen Leistungen wurden – nochmals - als gemeinnütziger Wissenstransfer von uns in die Gesellschaft transferiert. Herr und Frau Lexut haben natürlich mit der Firmengründung GFP 2008 alle Unterlagen von mir erhalten und waren und sind darüber informiert.

 

Dazu noch die abschließende Frage:

Warum glauben Sie, dass im Gegensatz zur Wissenschaft ein

 

1,3/1,6-D-Glucan-Chitin-Melanin aus dem Zunderschwamm

 

existent sein soll? (Chitin an 2. Stelle stehend. Bedeutet wie Sie ebenfalls wissen, dass Melanin prozentual unter dem des Chitins liegt)

Auch als Inhaltsstoff für Nahrungsergänzungsmittel Good Feeling Power soll dieser Stoff  gemäß Werbung existieren.

Einfache analytische Methoden lassen Beweise zu, dass es diesen GFP-Komplex in dieser Definition nicht gibt.

Auch im besagten Nahrungsergänzungsmittel ist er nicht nachweisbar.

 

Gern unterweisen wir Sie im Rahmen unserer gemeinnützigen Beratung, wie die Beweisführung  zur Analytik einfach durchgeführt werden kann und würden auch flankierend die Mikroskopie zur Verfügung stellen.

 

Abschließend zitiere ich die Wissenschaft:

"Wissenschaft lebt vom Vertrauen. Wissenschaftler sollten sich daher die Grundregeln der Wahrhaftigkeit, der Fairness, der methodischen Transparenz und der Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen Dritter zu eigen gemacht haben. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beschädigen die Wissenschaft, stören das Vertrauen von Politik und Gesellschaft in die Wissenschaft und untergraben damit das Fundament der modernen Wissensgesellschaft".

Darauf aufbauend wollen wir gern die Diskussion in der Öffentlichkeit im Sinne der Wahrhaftigkeit führen und hatten Sie bereits über Herrn Haudan zu unserem 13. Berlin-Brandenburgischen Forschungssymposium  am  5.November im Innovationspark Wuhlheide Berlin, eingeladen.

 

Unabhängig von diesem Termin würden wir uns freuen, zeitnah von Ihnen noch in diesem Monat Ihre Meinung zu hören und verbleiben in diesem Sinne

 

mit besten Grüßen

 

Wilfried Rühle

 

Anlage

(aus dem Handbuch zum Zunderschwamm, September2020)

Zu Ihrer Information - mikroskopische Aufnahmen zum Beta-(1,3)-(1,6)-D-Glucan-Melanin-Chitin-Naturkomplex aus dem Jahre 2007

Mikroskopische Aufnahmen der Hohlfaser - Beispiele

Alle mikroskopischen Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt – bitte darauf achten.

                

Links - Hohlfaserdurchmesser 6,2 µm,

Einmalige mikroskopische Aufnahmen aus dem Jahre 2007, gehörend zur exakten Analytik - erkennbar der schichtenförmige Hohlfaseraufbau .

 

 

                                      

 

 

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